§ 1 Allgemeine Bestimmungen
- Der Königsteiner Narrenclub 1971/79 e. V. "Die Plasterschisser" kann als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für besondere Verdienste um den Verein, die Fastnacht oder das öffentliche Leben der Stadt, Orden und Ehrungen in folgenden Kategorien verleihen:
a. Öffentliche Auszeichnungen: Diese Ehrungen werden an Persönlichkeiten verliehen, die nicht Mitglied des Vereins sind, sich jedoch um den Königsteiner Narrenclub, die Fastnacht oder das Vereinsleben der Stadt besonders verdient gemacht haben.
» WoogBachWasserBaaBambeler-Orden
b. Mitgliedschaftsbasierte Auszeichnungen: Diese Ehrungen werden an Mitglieder des Vereins verliehen, die eine langjährige ununterbrochene Mitgliedschaft nachweisen können. Sie würdigen die Treue und das kontinuierliche Engagement der Vereinsmitglieder.
» Plaschi-Ansteck-Orden in Silber mit Urkunde
» Plaschi-Ansteck-Orden in Gold mit Urkunde
» Plaschi-Ansteck-Orden in Gold mit Brillanten mit Urkunde
» Plaschi-Ansteck-Orden mit närrischem Kranz mit Urkunde
c. Verdienstorden für aktive Tätigkeiten: Diese Orden werden an Mitglieder verliehen, die sich aktiv in die Fastnacht eingebracht haben, sei es durch Auftritte auf der Bühne oder durch Mitwirkung hinter den Kulissen, insbesondere bei den Brauchtumsgruppen oder anderen tragenden Funktionen des Vereinslebens.
» Bronzene Flamme mit Urkunde
» Silberne Flamme mit Urkunde
» Goldene Flamme mit Urkunde
» Goldene Vlies mit Urkunde
d. Besondere Ehrungen: Diese Kategorie umfasst Ehrenmitgliedschaften, den Titel "Ehrenvorsitzende/r" sowie Sonderauszeichnungen, die an Mitglieder oder Nichtmitglieder für herausragende Verdienste oder besondere Anlässe verliehen werden können. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Verdienstorden der übergeordneten Dachorganisationen (Interessengemeinschaft Mittelrheinischer Karneval 1946 e.V., Bund Deutscher Karneval e.V. und Närrische Europäische Gemeinschaft e. V.) für verdiente Mitglieder zu beantragen.
» Verdienstorden in Silber
» Verdienstorden in Gold
» Verdienstorden in Gold mit Brillanten
» Schwarzer Eulen Orden
§ 2 Verfahren zur Nominierung und Verleihung
- Vorschläge für die Verleihung eines Ordens oder einer Ehrung können von jedem Mitglied des Königsteiner Narrenclubs 1971/79 e. V. "Die Plasterschisser" an den Vorstand eingereicht werden.
- Die Vorschläge sind schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand zu richten und sollten eine Begründung für die Nominierung sowie alle relevanten Informationen zur vorgeschlagenen Person enthalten.
- Der Vorstand entscheidet über die Verleihung des Ordens oder der Ehrung mit einfacher Mehrheit. Er kann nach eigenem Ermessen weitere Personen zur Beratung hinzuziehen, jedoch bleibt die Entscheidung in den Händen des Vorstandes.
- Die Verleihung erfolgt in einem würdigen Rahmen und innerhalb der Fastnachtszeit (11.11. bis Aschermittwoch).
§ 3 WoogBachWasserBaaBambeler-Orden
- Der WoogBachWasserBaaBambeler-Orden wird jährlich im Rahmen einer Feierstunde zu Beginn der Fastnachtskampagne an in der Öffentlichkeit wirkende Personen verliehen, die nicht Mitglied des Königsteiner Narrenclubs 1971/79 e.V. "Die Plasterschisser" sind.
- Voraussetzungen für die Verleihung sind Verdienste um:
a. den Königsteiner Narrenclub 1971/79 e.V "Die Plasterschisser".,
b. die Fastnacht oder
c. das Vereinsleben der Stadt Königstein im Taunus.
§ 4 Plaschi-Ansteck-Orden
- Der Plaschi-Ansteck-Orden mit Urkunde wird an Mitglieder des Vereins in vier Stufen verliehen:
Stufe 1. in Silber für eine 11-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein,
Stufe 2. in Gold für eine 22-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein,
Stufe 3. in Gold mit Brillanten für eine 33-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein,
Stufe 4. mit närrischem Kranz für eine 44-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein,
§ 5 Verdienstorden
- Die Verdienstorden werden an Aktive in der Fastnacht in Königstein in vier Stufen unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen:
Stufe 1. Die bronzene Flamme
» für eine mindestens 6-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit in den Brauchtumsgruppen oder aktive Auftritte auf der Bühne oder
» für eine mindestens 11-jährige unterbrochene aktive Tätigkeit den Brauchtumsgruppen oder aktive Auftritte auf der Bühne.
Stufe 2. Die Silberne Flamme
» für eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit den Brauchtumsgruppen oder aktive Auftritte auf der Bühne oder
» für eine mindestens 15-jährige unterbrochene aktive Tätigkeit den Brauchtumsgruppen oder aktive Auftritte auf der Bühne.
Stufe 3. Die goldene Flamme
» für eine mindestens 15-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit den Brauchtumsgruppen oder aktive Auftritte auf der Bühne oder
» für eine mindestens 22-jährige unterbrochene aktive Tätigkeit den Brauchtumsgruppen oder aktive Auftritte auf der Bühne.
Stufe 4. Das goldene Vlies
» für eine mindestens 22-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit den Brauchtumsgruppen oder aktive Auftritte auf der Bühne oder
» für eine mindestens 25-jährige unterbrochene aktive Tätigkeit den Brauchtumsgruppen oder aktive Auftritte auf der Bühne.
§ 6 Ehrenmitgliedschaft
- Die Ehrenmitgliedschaft kann an Mitglieder verliehen werden, die sich durch langjährige Tätigkeit im Vorstand oder durch herausragende Verdienste um den Verein ausgezeichnet haben.
- Voraussetzung für die Verleihung sind
a. eine mindestens 11-jährige ununterbrochene Arbeit im geschäftsführenden Vorstand nach Beendigung der Vorstandstätigkeit,
b. eine mindestens 15-jährige ununterbrochene Arbeit im erweiterten Vorstand nach Beendigung der Vorstandstätigkeit oder herausragende Verdienste um den Verein.
§ 7 Ehrenvorsitzende/r
- Der Titel „Ehrenvorsitzende/r“ kann auf Vorschlag des Vorstands durch Beschluss der Mitgliederversammlung verliehen werden.
- Voraussetzung für die Verleihung sind:
a. eine mindestens 11-jährige ununterbrochene Arbeit als Vereinsvorsitzende/r und
b. dass kein anderes Mitglied den Titel bereits trägt.
§ 8 Inkrafttreten
Die Satzung über die Orden und Ehrungen des Königsteiner Narrenclubs 1971/79 e.V. "Die Plasterschisser" tritt durch Beschluss des Vorstandes am 15. Oktober 2024 in Kraft. Alle bisherigen Satzungen über die Orden und Ehrungen innerhalb des Vereins verlieren ihre Gültigkeit.
Königstein, 15. Oktober 2024